Warum es in der Politik eine leicht verständliche Sprache braucht.

Laut ALL-Studie «Lesen und Rechnen im Alltag – Grundkompetenzen von Erwachsenen in der Schweiz» (2006 BFS) verstehen rund 16 Prozent der Menschen in der Schweiz ganz einfache Texte nicht. Sie sind beim Wählen auf eine leicht verständliche Sprache angewiesen. Die Gruppe dieser Menschen ist vielfältig: Personen mit Lese- und Lernschwierigkeiten, mit wenig Bildung, Senioren und Seniorinnen, Menschen mit Behinderung … Eine leicht verständliche Sprache und kurze und klare Informationen helfen ihnen, sich im Alltag zurechtzufinden. Weil jeder Mensch das Recht auf Information hat.

Zudem: Gemäss UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die Schweiz 2014 ratifiziert hat, müssen Vertragsstaaten garantieren, dass Menschen mit Behinderung ihre politischen Rechte gleichberechtigt wahrnehmen können.

Ist das in Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde Realität?

Was ist leicht verständliche Sprache?

Leichte Sprache, leicht lesen, leicht verständliche Sprache: All diese Begriffe bezeichnen Texte und Inhalte, die auch für Menschen gut verständlich sind, die nicht so gut lesen und verstehen können.

Texte in leicht verständlicher Sprache tragen wesentlich zur Barrierefreiheit bei.

Inhalte, die in leicht verständlicher Sprache verfasst sind, werden in drei Schwierigkeitsstufen eingeteilt:
A1, A2 und B1.

Die verschiedenen Sprachstufen

Wir übersetzen Texte in drei verschiedene Sprachstufen. Diese entsprechen dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (kurz: GERS). GERS gilt als europäischer Standard zur Evaluierung von Sprachkompetenz. Wir konzentrieren uns dabei auf die drei untersten Sprachlevel A1, A2 und B1.

Die Stufen A1 und A2 werden häufig unter dem Begriff «Leichte Sprache» zusammengefasst, die Stufe B1 kennt man auch als «Einfache Sprache».

Stufe A1

A1 steht für die am leichtesten verständliche Stufe.
Verwendet werden nur bekannte Wörter, besonders kurze Sätze und eine sehr einfache Grammatik. Die Information wird auf den wichtigsten Kern reduziert.

Stufe A2

Informationen in A2 ermöglichen es den Leserinnen und Lesern, sich mit einem bestimmten Thema so zu beschäftigen, dass die wesentlichen Inhalte verstanden werden.

Stufe B1

Texte in B1 bauen auf das Vorwissen oder den Wortschatz geübter Leserinnen und Leser auf. Sie vermeiden jedoch «Fachchinesisch».

Sie sind überall dort hilfreich, wo sicher gestellt werden soll, dass die Mehrheit der Menschen erreicht wird.

Die UN-Konvention über die Rechte von Behinderten

Gemäss UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die Schweiz 2014 ratifiziert hat, müssen Vertragsstaaten garantieren, dass Menschen mit Behinderung ihre politischen Rechte gleichberechtigt wahrnehmen können.